Alles im grünen Bereich?

Versuch einer Einordnung des Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Heilbronn vom 27.Juli 2026 zum „Bildungscampus Süd“

Am Samstag, den 29.August lud die „Bürgerinitiative „Soleo retten – Ausverkauf stoppen“ zu einer Kundgebung vor Ort ein – dem Auftakt der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren „Schwimmbad und öffentlichen Raum erhalten“. Ziel ist, den entsprechenden Grundsatzbeschluss des Gemeinderates Heilbronn vom 27.Juli durch einen Bürgerentscheid der Stadtbevölkerung wieder rückgängig zu machen. Die konkreten Argumente und Ziele der BI sind auf der Website „Soleo-retten.de“ veröffentlicht.
Eine Video-Dokumentation der Eröffnung, bei der viele der Argumente vorgetragen wurden, finden sie HIER.
Die Heilbronner Stimme kündigte an, die RNZ berichtete danach ausführlich und differenziert, als auch die Heilbronner Stimme. Dem ist inhaltlich zunächst erstmal nichts hinzufügen.

Die zügige Entwicklung des Bildungscampus und der internationalen Hochschul- und Innovationslandschaft in Heilbronn sind unzweifelhaft ein Riesenchance für ein sich zukunftsfähig transformierendes Heilbronn. ABER – der Inhalt und das Eilverfahren von Gemeinderats-Klausur (1.7.), Beratung im Verwaltungsauschuss (13.7.), Nichtberatung (!) im zuständigen Bau-/Umweltauschuss (14.7.), einmalige Bürgerinformation in der Harmonie zum städtebaulichen Konzept (20.7.) und Grundsatzbeschluss (27.7.) hinterlassen ein mulmiges Gefühl. Bei genauerem Hinsehen bleiben viele Fragen offen.

Schauen wir uns also zunächst mal die Fakten an:

A) WAS hat der Gemeinderat am 27. Juli beschlossen (DS 126a/26) – auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs „Bildungscampus Süd“ (s. DS 289/24)?

  1. den Verkauf des Geländes vom „Campuspark“ bis zum „Am Hospitalgrün“
  2. den Abriss des Soleo, der Eishalle, der Rollsporthalle und des 1998 eingeweihte,  mit Architekturpreis bedachte Parkhauses am Bollwerksplatz
  3. den Neubau von Soleo, Eishalle und Rollsporthalle vorher an anderen Standorten (Neckarhalde, Karslruher Straße, Viehweide)
  4. zusätzliche Maßnahmen zur Infrastrukturanbindung der Neckhalde (ÖPNV, Brücke Radverkehr und Fernwärmenetz, Parkierung)
  5. die Prüfung der künftigen Trägerschaft zum Betrieb der o.g. Neubauten.

B) Wie wuchtig die Bebauung daherkommen soll, sieht man HIER.

C) Was ist das anvisierte ZIEL?

  • „Verwaltung und Gemeinderat wollen (…) die zukünftige Entwicklung des Bildungscampus wieder Richtung Innenstadt lenken“ durch „… die konsequente Vernetzung des Bildungscampus nördlich der Mannheimer Straße mit der Innenstadt und dem Neckarufer, um einen lebendigen, urbanen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität zu schaffen.“ (DS 126a, S.2, Abs. 5 + 6)
  • „.. die zwingend notwendige Sanierung der (…) Sportstätten: das Freizeitbad Soleo, die Eishalle und die Rollsporthalle. Alle drei Einrichtungen nehmen eine wichtige Funktion für die Daseinsvorsorge ein, erreichen aber spätestens Mitte der 2030er Jahre das Ende ihres Lebenszyklus. Die aktuellen Standorte bieten keine ausreichenden Erweiterungs- oder Modernisierungsmöglichkeiten.“ (DS126a, S.2, Abs. 7)

D) FINANZIERT werden soll das Ganze grundsätzlich wie folgt: „Den Ausgaben können Einnahmen durch die Veräußerung von städtischen Grundstücken im Bereich des zukünftigen Bildungscampus Süd gegenübergestellt werden.“ (DS 126a, S.11, Abs. 5)

Klingt dies alles nicht total verheißungsvoll – wie eine vierfache WIN-Situation ?

  1. Der Bildungscampus kann zielführend erweitert werden.
  2. Die Sportstätten (als freiwillige kommunale Leistungen) können saniert werden.
  3. Das Ganze finanziert sich „wie von selbst“ durch Verkauf des Geländes, wobei typischeweise in einem städtebaulichen Vertrag alle Rechte und Pflichten geregelt werden.
  4. Der HNer Haushalt wird somit für substanzielle kommunale Pflichtaufgaben geschont, wie „zwingend notwendige Investitionen (…) in den Bereichen Wasserversorgung, öffentlicher Personennahverkehr sowie Strom- und Wärmeinfrastruktur (…) mit einem Gesamtvolumen von mindestens 500 Mio. Euro.“ (DS126a, S.5, Abs. 7).

Es handelt sich hierbei allerdings um ein Paket, das immerhin über 150 Mio € (aus heutiger Sicht) schwer ist. Also kein Pappenstil, da darf man es genauer hinterfragen:

1. Ist die gemachte Finanzierungsaussage belastbar? Bei einer betroffenen Geländefläche um die 5 ha (je nachdem wo man die Grenzen zieht) resultiert das in einem Kaufpreis jenseits von 2000 €/m2. Kann dieser wirklich erzielt werden?

2. Die Theresienstraße soll für den ÖPNV genutzt werden, um die Neckarhalde über den „Steg“ zu erschließen. Wie realistisch und belastbar ist dies angesichts der bereits jetzt recht intensiven Nutzung der Straße?
Als Mitarbeiterparkplatz für die angrenzenden Industrieunternehmen und gleichzeitig für viele Personen des Schulkomplexes jenseits der Karlsruher Straße (vor allem bei Veranstaltungsnutzung Theresienwiese) ist sie nach jahrelanger Beobachtung tagsüber gänzlich voll und nicht ausreichend!
In der Straße liegt auch das enge Haupttor für den angrenzenden Telefunkenpark als LKW-Zufahrt, wodurch unvermeidlich täglich temporäres LKW Parken und Rückstaus im Straßenraum entstehen.
Wir kann denn diese Straße zusätzlichen Verkehr und Parkdruck für Stadion und Eishalle aufnehmen?
Andererseits stehen viele Plätze im Parkhaus der Kauflandzentrale der Olgastraße leer!
Muss eine Lösung für den fahrenden und ruhenden Verkehr hier nicht viel größer gedacht werden und die Industrieunternehmen, den Schulkomplex und die Olgastraße mit einschliessen?

3. Der „Steg“ über den Neckar ist der Drucksache ein eigenes Kapitel wert (S.7). Sind die veranschlagten Kosten von 11 Mio € realistisch, zumal er ja auch noch Hauptleitungen des Fernwärmenetzes tragen soll?

4. Der Neubau des Bades Neckarhalde wäre ja auch ein wertvoller Nutzer des geplanten Fernwärmenetzes in den Gebiet. Ist denn überhaupt absehbar, dass es zeitlich synchron zum Bad erstellt werden kann, um kostenintensive (Wärme)Zwischenlösungen zu vermeiden?

5. Städtebaulich als auch sozialgesellschaftlich erscheinen die im Hospitalgrün geplanten vier Gebäude als eine klassische Invasivplanung gegenüber der angrenzenden Stadt, wie sie dem Autor z.B. aus der Hochhausplanung Alexanderplatz (Berlin) oder dem Hochhaus im Bildungcampus Ost (s.DS 174/2024) bekannt ist. Insbesondere das südliche vierte Gebäude des „Bildungscampus Süd“ drängt massiv in die untere Neckarstraße. Der Platz am Bollwerksturm wird dadurch in etwa halbiert und seines sehr lebhaften Aufenthaltsraumes vor dem Soleo, vor allem im Sommer, beraubt. Verbunden mit der nunmehr nichtöffentlichen Gebäudenutzung werden so die aktuellen Nutzungen und ihre sozial vorwiegend vulnerablen Nutzer des Gebietes verdrängt. Welche Folgen hat das für diese und das städtische Leben vor Ort? Wie ändern sich Verkehrsströme, Wege und der Mobilitätsmix?

6. Wie werden die aktuelle Rolle des Parkhauses Bollwerksturm und seine potenzielle Schlüsselrolle für eine Verkehrsberuhigung in der nördlichen Innenstadt kompensiert (Stichwort Anwohnerparken)?

7. Heilbronn nimmt – endlich – die Zukunft seiner kriselnden Innenstadt energischer in die Hand. Der GR hat dazu am 8.5.25 grundsätzlichen Beschlüsse gefasst – den aktuellen Aktivierungsplan „Zukunft Innenstadt“ (DS 85/25) und die Erarbeitung eines dringend nötigen, zukunftsfähigen städtebaulichen Rahmenplanes der Innenstadt (DS 78/25). Campuspark und Hospitalgrün sind ein substanzieller Teil der Innenstadt und damit von dieser Rahmenplanung betroffen. Konterkarieren die o.g. Pläne für diesen Bereich nicht die Gestaltungsfreiheit der Rahmenplanung?

8. Heilbronn ist zu Recht stolz auf seine Leitlinien für eine freiwillige mitgestaltende Bürgerbeteiligung, an der der Autor seinerzeit mitgewirkt hat. Auch wenn es sich nach dem Grundstückverkauf dann rechtlich gesehen um ein privates Bauvorhaben handeln wird – ist bei der überragenden Bedeutung des Vorhabens für Heilbronn nicht eine mitwirkende Bürgerbeteiligung der Stufe 3 angemessen und der Qualität des Projektes und der demokratischen Atmosphäre in der Stadt (s.10) zuträglich? Im Rahmen von Leitbeschluss Neckarbogen, BUGA- und Landschaftsplanung hat Heilbronn damit bereits gut Erfahrungen gemacht. Sollte dazu nicht unverzüglich das Gespräch mit der DSS dazu gesucht werden?

9. Befremdlich erscheint, dass dieses Schlüsselprojekt nicht vorab den Weg in den Klima- und Nachhaltigkeitsbeirat des GR gefunden hat. Die Lebenszyklusbilanz der Abrisse und Neubauten insgesamt, deren sozialgesellschaftliche Nachhaltigkeit und die ökologische Perspektive des wertvollen Campusparks wären z.B. hinreichende Themen dafür. Dies nachzuholen und zukünftig konstruktiv kritisch zu begleiten sollte – wie ja z.B. auch bei der Klimabilanz oder der Wärmeplanung der Stadt – zu den Kernaufgaben des Beirats und seiner kommunalpolitischen DNA gehören.

10. Unser wichtigstes gesellschaftliches Kapital sind zukunftsorientierter Gemeinsinn, gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Sie erscheinen bei diesem Projekt in einem kritischen Licht: Werden die Interessen der Stadt(gesellschaft) – also das Gemeinwohl – angemessen genug berücksichtigt? In den letzten Monaten wurde im Rahmen des Projektes „Partnerschaft für Demokratie“ von PD Dr. Rolf Frankenberger und seinem Team (Uni Tübingen) der demokratische und gesellschaftliche Zustand Heilbronns sorgfältig analysiert und das Ergebnis in einem 170-seitigen Bericht vorgestellt. Einige allgemeingültige Kernsätze (aus der zusammenfassenden Präsentation) sollten uns hier zu denken geben:
„Demokratie soll vor Ort als Alltagspraxis erfahrbar werden. Durch Teilhabe, Vertrauen, Selbstwirksamkeit“ (S.5)
„Demokratie wird lokal stabil, wenn Menschen Selbstwirksamkeit erleben: gehört werden, mitgestalten und anerkannt sein“ (S.12)
„Die Bewertung der Demokratie hängt nicht nur von Institutionen ab, sondern von erlebten Zugängen, Verfahren und Ergebnissen“ (S.13)
„Repräsentationskrise – Menschen fühlen sich nicht gesehen und gehört; Vertrauen in Institutionen und Verfahren sinkt“ (S.14).

FAZIT: „Auf der Ebene der Städte und Stadtregionen müssen neue Verantwortungskulturen entstehen. Kommunalvertretungen suchen gemeinsam mit ihren Bürgern, der örtlichen Wirtschaft, mit Umweltverbänden, Bildungs- und Kulturträgern sowie weiteren Akteuren nach Antworten auf gemeinsam definierte Fragen der städtischen Entwicklung. „Stadt“ muss öffentliches Thema werden – als Basis und als Grundstimmung für selbstbestimmtes, zivilgesellschaftliches Handeln. ….“
Bundesinstitut für Bau-,Stadt- und Raumforschung (BBSR): Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2008 „Neue urbane Lebens- und Handlungsräume“, S.3

Thomas Bergunde / Sprecher LA21 HN
Heilbronn, den 3.9.26

P.S. zum Fazit: Kleine Rätselfrage: Wer war damals eigentlich Bauminister und Kanzler(in) ?